Die Pflegeversicherung ist Pflicht für alle Bürger in Deutschland, daher kommen auch die Freiberufler nicht um den Abschluss der Versicherung herum. Sie wird zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
- der Pflegeversicherung ist es völlig gleich, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, er muss sie abschließen und Beiträge zahlen. Nur, wer auch keinen Krankenversicherungsschutz aufweisen kann, wird nicht in die Pflegeversicherung aufgenommen, allerdings ist auch der Abschluss der Krankenversicherung in Deutschland Pflicht.
- Anbieter für Pflegeversicherungen sind alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, ein Abschluss findet in der Regel auch dort statt, wo der Betreffende krankenversichert ist.
Die Höhe des Beitrages, der monatlich zu zahlen ist, bemisst sich an der Höhe des Einkommens, genauer gesagt, an der Höhe des regelmäßigen Gewinns. - Die KSK zahlt, wie es eigentlich für Angestellte der Fall ist, den halben Beitrag dazu, so dass diese Art der Pflegeversicherung für den Freiberufler günstiger ist, als sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder sich privat absichern zu lassen.
- Versicherte ohne Kinder zahlen höhere Beiträge. Auch hier ist, wie in der gesetzlichen Krankenkasse üblich, eine Familienversicherung möglich, aber nur, wenn die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Kasse abgeschlossen wurde. Auch, wer sich über die Künstlersozialversicherung absichern lässt, ist pflegeversichert, automatisch dort, wo er krankenversichert ist.